Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden (Unternehmerverträge)
Stand: 01.05.2012

§ 1 Geltungsbereich
(1) Für Verträge mit der Firma IPFFM Internet Provider Frankfurt GmbH (im Folgenden IPFFM genannt) gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil und zwar auch dann nicht, wenn IPFFM den abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

(2) Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von IPFFM in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Kunden unter http://www.ipffm.de/agb-geschaeftskunden/ abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.

§ 2 Angebote, Vertragsschluss
(1) Alle Angebote, Kostenvoranschläge sowie Preislisten von IPFFM sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, diese werden ausdrücklich als bindend bezeichnet.

(2) Ein Vertragsverhältnis über die Webhosting-Leistung kommt durch eine Bestellung des Kunden („Angebot“) und die Rücksendung eines vom Kunden unterschriebenen, zuvor von IPFFM übersendeten, Vertrages und Mitteilung der Zugangsdaten durch IPFFM („Annahme“) zustande. Zur Wahrung der Schriftform genügt in diesem Falle auch eine Übermittlung des unterzeichneten Vertrages mittels Telefax oder eMail.

§ 3 Leistungsumfang
(1) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag.

(2) Sofern der Vertrag keine besonderen Vereinbarungen über den Umfang und die Qualität der Lieferungen und Leistungen enthält gilt folgendes:

(a) Domainregistrierung
IPFFM bietet eine Vermittlungsleistung zwischen dem Kunden und der jeweiligen Registrierungsstelle an. Es gelten daher neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen von IPFFM die Vertragsbedingungen der jeweiligen Registrierungsstelle (abhängig von der Top-Level-Domain; z.B. DENIC für die Endung „.de“). Da IPFFM keinen Einfluss auf den Erfolg der Registrierung eines bestimmten Domainnamens hat, wird lediglich die Vermittlungsleistung, nicht aber der Erfolg der Registrierung geschuldet.

(b) Webspace
Bei der Variante „Webspace“ wird IPFFM dem Kunden Speicherplatz auf einem auch von anderen Kunden genutzten oder nutzbaren Speichermedium ohne Zuordnung einer eigenen IP-Adresse zur Verfügung stellen.

(c) Web-Hosting (vServer)
Bei der Variante „Web-Hosting“ wird IPFFM dem Kunden einen virtuellen Server, d.h. Speicherplatz auf einem auch von anderen Kunden genutzten oder nutzbaren Speichermedium, der jedoch eine eigene IP-Adresse erhält und damit für Dritte als selbständiger Server erscheint, zur Verfügung stellen.

(d) Web-Housing (root-Server)
Bei der Variante „Web-Housing“ wird IPFFM dem Kunden einen root-Server, d.h. einen Server, der ausschließlich diesem Kunden zur Verfügung steht, bereitstellen. Der root-Server erhält ebenfalls mindestens eine eigene IP-Adresse.

(e) Server-Housing
Bei der Variante „Server-Housing“ stellt IPFFM dem Kunden einen Stellplatz im eigenen Rechenzentrum und die erforderlichen Anschlüsse zu dem Betrieb eines von dem Kunden zu stellenden Servers zur Verfügung. Der Kundenserver erhält dabei mindestens eine eigene IP-Adresse.

(f) IP-Adressen
IPFFM stellt dem Kunden IP-Adressen – einzeln oder als Block – zur Verfügung, die der Kunde entweder auf Servern von IPFFM oder nach Absprache auch außerhalb des von IPFFM betriebenen Netzes nutzen kann. Für die Nutzung gelten die gesonderten Nutzungsrichtlinien für IP-Adressen.

(3) IPFFM ist berechtigt, die zugeteilten IP-Adressen zu ändern. Mindestens eine Woche vor einer IP-Adressänderung wird der Kunde von IPFFM per E-Mail benachrichtigt.

Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, führt der Kunde die Wartung und Pflege des vertragsgegenständlichen Servers eigenverantwortlich aus. Insbesondere wird der Kunde regelmäßig eine Datensicherung durchführen. Zwingend gilt dies im Falle einer angekündigten IP-Adressänderung oder sonstigen, angekündigten Wartungsarbeiten von IPFFM

(4) IPFFM wird neben der Zurverfügungstellung der jeweiligen nach Abs. 2 (a) bis (e) genannten Leistungen die Verbindung zwischen dem jeweiligen Server und dem Internet verschaffen, gewähren und aufrechterhalten, damit die auf dem Server abgelegten Daten auf Anfrage von außerhalb des Rechenzentrums stehenden Rechnern im Internet (Clients) mittels der im Internet gebräuchlichen Protokolle (http, ftp, smtp, nntp etc.) an den abrufenden Rechner weitergeleitet werden.

(5) IPFFM schuldet ein Bemühen, dass die vom Kunden vertragsgemäß gespeicherten Daten (Website) im World-Wide-Web über das von IPFFM unterhaltene Netz und das daran angeschlossene Internet von der Öffentlichkeit rund um die Uhr weltweit abrufbar sind. IPFFM übernimmt keine Verantwortung für den Erfolg des jeweiligen Zugangs zu der Website, soweit nicht ausschließlich das von IPFFM betriebene Netz einschließlich der Schnittstellen zu Netzen Dritter benutzt wird.

(6) Der Server ist durchgehend 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche einsatzfähig mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von IPFFM liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist. Sofern für IPFFM im Vorfeld absehbar ist, dass Ausfallzeiten für Wartung und Software-Updates länger als drei Stunden dauern werden, wird IPFFM dies dem Kunden mindestens drei Tage vor Beginn der jeweiligen Arbeiten mitteilen.

(7) IPFFM trägt des Weiteren dafür Sorge, dass der Kunde die Möglichkeit des Zugriffs auf den Server hat. Hierzu vergibt IPFFM einen Benutzernamen und ein Passwort an den Kunden, mit dem der Kunde seine Internetseiten im Wege des Datentransfers selbständig speichern, ändern, ergänzen oder löschen kann (File Transfer Protocol – FTP). Aus Sicherheitsgründen gibt IPFFM dem Kunden zudem die Möglichkeit, sein Passwort zu ändern.

(8) Nach besonderer Vereinbarung erbringt IPFFM auch verschiedene Nebenleistungen (HandsOn-Leistungen).

§ 4 Preise
(1) Es gelten die in dem Vertrag von IPFFM genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Nebenleistungen (HandsOn-Leistungen; Mehr-Traffic) gelten die auf der Webseite www.ipffm.de genannten Preise.

(2) IPFFM ist berechtigt, die Preise zu ändern. Eine Preiserhöhung wird dem Kunden 2 Wochen vor deren Durchführung per E-Mail mitgeteilt.

§ 5 Zahlungsbedingungen, Verzug
(1) Die Zahlung erfolgt – soweit nicht anders vereinbart – per Lastschrifteinzug bzw. durch Banküberweisung durch den Kunden monatlich im Voraus. Andere Zahlungsvarianten (z.B. halbjährlich oder jährlich im Voraus) sind nach Vereinbarung möglich.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, so ist IPFFM berechtigt, seine Leistungen einzustellen (z.B. kann der Zugriff zum virtuellen / dedizierten Server bis zum Eingang des offenen Rechnungsbetrages gesperrt werden). Für den Fall, dass der Kunde mit einem Betrag von mehr als zwei Monatsbeträgen oder einem diesem Zeitraum entsprechenden Betrag in Zahlungsverzug gerät, kann IPFFM den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (außerordentliche Kündigung) kündigen.

(3) Für den Fall der außerordentlichen Kündigung durch IPFFM aufgrund von Zahlungsverzug (vgl. Abs. 2) ist IPFFM berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 85% des (ggf. entsprechenden) monatlichen Vergütungsbetrages bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu verlangen. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass IPFFM kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Für den Fall der Rückgabe einer korrekten Lastschrift (Rücklastschrift) wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR erhoben.

(5) Während des Zahlungsverzuges ist der Kunde, der Verbraucher ist, verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz an IPFFM zu bezahlen, es sei denn, dass IPFFM einen höheren Schaden nachweisen kann. Bei Kunden, die Unternehmer sind, gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Verzugszinssatz 9% über dem Basiszinssatz beträgt.

(6) Während des Zahlungsverzuges wird von IPFFM für jede Mahnung eine Mahn- und Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR (2. Mahnung) bzw. 7,50 EUR (3. Mahnung) erhoben.

§ 6 Vertragslaufzeit, Beendigung
(1) Es gilt die im Vertrag genannte Mindestlaufzeit. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich.

(2) Spricht keine der Vertragsparteien zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit die Kündigung aus, so verlängert sich das Vertragsverhältnis um die im Vertrag angegebene Mindestvertragslaufzeit, maximal jedoch um weitere 12 Monate. Satz 1 gilt entsprechend, wenn zum Ablauf der Verlängerungszeit keine Kündigung erfolgt. Sofern im Vertrag keine abweichende Kündigungsfrist und kein abweichender Kündigungstermin vereinbart wurde, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des Monats, in den das Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. das Ende der Verlängerungszeit fällt.

(3) Sofern im Vertrag keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist, kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

(4) Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn die Schriftform gewahrt ist und die Kündigung per Einschreiben zugeht.

§ 7 Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde beachtet die Vorschriften des Datenschutzrechts und stellt IPFFM von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.

(2) Für die Datensicherung der auf dem virtuellen / dedizierten Server gespeicherten Dateien ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Er wird deswegen regelmäßig Sicherheitskopien herstellen.

(3) Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes eine Nutzerkennung und ein Passwort. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert.

(4) Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internets die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, übermittelte Daten auszuspähen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

(5) Der Kunde stellt IPFFM von jeglicher Haftung für den Inhalt von übermittelten Webseiten auf den virtuellen / dedizierten Server frei und sichert zu, dass er den virtuellen / dedizierten Server nicht zur Speicherung oder Verbreitung von pornographischem, volksverhetzendem, bedrohlichem oder verleumderischem Material verwenden wird. Er wird mit seinem Angebot keinerlei Marken-, Patent- oder andere Rechte Dritter oder Vorschriften allgemeinen Rechts verletzen.

(6) Für den Inhalt der Seiten ist der Kunde selbst verantwortlich. Dies gilt auch für SSH-Zugänge und Programme, die auf dem Server installiert werden.

(7) IPFFM kann den Vertrag außerordentlich kündigen und den virtuellen / dedizierten Server sofort sperren, falls der Inhalt der Seiten gegen geltendes Recht verstößt (z.B. bei urheberrechtsverletzenden Dateien – sog. Warez), Dritte negativ darstellt oder öffentlichen Anstoß erregt (Pornographie, etc.). Zudem ist IPFFM in diesem Fall berechtigt, Schadensersatz entsprechend § 5 Abs. 3 vom Kunden zu verlangen.

(8) Es besteht Seitens IPFFM keine Prüfungspflicht der Seiten des Kunden bzw. der auf dem virtuellen / dedizierten Server abgelegten Inhalte. Stichprobenartige Prüfungen auf illegale Inhalte behält sich IPFFM jedoch vor.

(9) Im Falle der Anmietung von dedizierten Servern verpflichtet sich der Kunde, IPFFM auf Anfrage das jeweils aktuell gültige root-Passwort mitzuteilen bzw. IPFFM Änderungen des Passwortes anzuzeigen, um den Betriebszustand jederzeit einsehen zu können (siehe Abs. 8). Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, ist IPFFM berechtigt, den Server bis auf weiteres zu sperren. Die Pflicht zur Entrichtung der Vergütung bleibt dabei unberührt.

(10) Der Kunde ist verpflichtet, ein Impressum für jeden zugänglich zu machen. IPFFM behält sich das Recht vor, das Angebot des Kunden zu sperren, falls dieser Programme auf seinem virtuellen / dedizierten Server installiert, die das Betriebsverhalten des Servers bzw. der Netzstruktur beeinträchtigen können.

(11) Der Kunde verpflichtet sich, keine Werbe-Rundschreiben oder Massen-Mailings (SPAM) via eMail über eMail-Adressen seiner Domain zu aktivieren, ohne von den eMail-Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein. IPFFM behält sich das Recht vor, bei Verstoß den virtuellen / dedizierten Server vorübergehend oder langfristig zu sperren.

(12) Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde, keine prozesslastigen Programme (z.B. Gameserver, sc_trans, …) auf vServern zu installieren bzw. zu betreiben.

(13) Bei der Registrierung von Domainnamen obliegt es dem Kunden, dafür Sorge zu tragen, dass diese frei von Rechten Dritter sind und insbesondere nicht gegen Schutzrechte Dritter oder öffentlich-rechtliche sowie strafrechtliche Vorschriften verstoßen. Der Kunde stellt IPFFM insoweit von jeglicher Haftung frei. Zudem ist der Kunde verpflichtet, IPFFM unverzüglich über etwaige Rechtskollisionen oder die Geltendmachung von Drittansprüchen zu unterrichten. Für den Fall, dass Ansprüche Dritter an dem Domainnamen erhoben werden, wird der Kunde zudem IPFFM bevollmächtigen, die Übertragung der Domain zu vollziehen, es sei denn, der Kunde leistet Sicherheit in Höhe der vorhersehbaren Prozesskosten der Domainstreitigkeit.

(14) Handelt es sich um einen Server-Housing-Vertrag, also wenn der Kunde eigene Hardware in das Rechenzentrum von IPFFM einstellt, ist er für sein Eigentum selbst verantwortlich. Dies betrifft insbesondere die ordnungs- und sachgemäße Wartung von Hard- und Software sowie die Abholung der Hardware auf eigene Kosten, wenn der Vertrag beendet wird. Holt der Kunde seine Hardware nicht ab, ist IPFFM berechtigt, pro Gerät eine monatliche Einlagerungsgebühr in Höhe von zurzeit 35,00 EUR zu erheben. Dem Kunden steht hierbei der Nachweis einer geringeren Gebühr frei. IPFFM ist ferner berechtigt, von seinem Zurückbehaltungsrecht bzw. Vermieterpfandrecht nach §§ 273, 562 BGB Gebrauch zu machen.

§ 8 Haftung
(1) IPFFM leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:

a) Die Haftung bei Vorsatz ist unbeschränkt.

b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet IPFFM in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.

c) Bei fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflicht), haftet IPFFM in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(2) IPFFM bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Virenabwehr nach dem aktuellen Stand der Technik.

(3) Soweit die Haftung von IPFFM ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von IPFFM

(4) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 9 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
IPFFM ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung einer Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt dabei ausschließlich per E-Mail und auf den Webseiten von IPFFM. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach deren Veröffentlichung im Internet und Versendung per E-Mail, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksamer Vertragsbestandteil. Widerspricht der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist, so behält sich IPFFM – im Falle der Unzumutbarkeit der Fortführung des Vertrages zu den alten Geschäftsbedingungen – die Kündigung vor.

§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

§ 11 Sonstige Bestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen oder hat eine der Parteien ihren Sitz nicht in Deutschland, so wird als Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart.